Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist mit Behördenkontakten und guter Organisation verbunden. Je besser die Geschäftsidee und die finanzielle Basis durchdacht sind, desto günstiger sind die Erfolgsaussichten. Sachsen unterstützt den Schritt in die Selbstständigkeit mit verschiedenen Förderinstrumenten in Form von Zuschüssen oder Darlehen. Mit den bereitgestellten Mitteln hilft der Freistaat Existenzgründern beim Auf- und Ausbau ihres Unternehmens. Doch nicht nur die Finanzierung ist für Unternehmerinnen und Unternehmer wichtig. Man sollte sich auch über alle notwendigen Formalitäten rund um den Start in die Selbstständigkeit im Klaren sein und die rechtlichen Grundlagen einer Existenzgründung kennen.
Wann Sie ein Freiberufler sind
Sie haben sich mit vielen Details Ihrer zukünftigen Existenz auseinandergesetzt. Wissen Sie auch, wo Sie sich registrieren müssen? Kennen Sie sich mit den Besonderheiten des Steuerrechts aus? Auf bestimmte Berufsgruppen treffen in der Steuererklärung besondere Rubriken zu. Eventuell brauchen Sie bei freiberuflicher Tätigkeit nur die Anlage S auszufüllen. Mehr dazu erklärt § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Deshalb sollten Sie wissen, dass jeder Freiberufler selbstständig ist, aber nicht jeder Selbstständige Freiberufler. Freiberufler sind geistig tätig. Zu ihnen zählen Rechtsanwälte, Schriftsteller, Designer und Songtexter.
Unternehmer sind umsatzsteuerpflichtig. Nur wer unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällt, ist davon befreit. Diese Ausnahme gilt für diejenigen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Durch Anpassungen des Gesetzgebers wird sie sukzessive nach oben gesetzt. Dennoch bleibt auch für Kleinunternehmer die Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung bestehen.
Ausbildung und Voraussetzungen
Nicht immer ist eine passende Ausbildung die gesetzliche Voraussetzung dafür, sich in einem bestimmten Metier selbstständig zu machen. Beispielsweise können Sie als Schmuckdesigner, Nageldesigner und Händler auch ohne einen Berufsabschluss auf diesen Gebieten tätig werden. Bei der Anmeldung im Gewerbeamt oder beim Beantragen einer Steuernummer ist es zwar hilfreich, etwas passendes vorzulegen. Er darf aber nicht zur Bedingung gemacht werden.
Obwohl der klassische Weg in die Selbstständigkeit sehr oft mit einem Hochschulstudium verbunden ist, wie z.B. Architektur, Jura oder Zahnmedizin, gibt es viele Alternativen. Für eine Tätigkeit als Klavierlehrer reichen beispielsweise gute Klavierkenntnisse aus. Ähnliches gilt für Skilehrer, Surflehrer oder Tennislehrer.
Der richtige Zeitpunkt für die Gründung
Die Entscheidung, ein Unternehmen zu gründen, kann in verschiedenen Lebensphasen getroffen werden. Unmittelbar nach der Ausbildung oder dem Studium liegt es nahe, sich selbstständig zu machen. Schließlich will man die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden. Aber auch später im Leben ist eine Unternehmensgründung möglich, sei es zur beruflichen Neuorientierung oder zur Verwirklichung eines lang gehegten Traums.
Branchen und Registrierung
Wer sich für ein Tätigkeitsfeld entschieden hat, muss sich – mit wenigen Ausnahmen bei den freiberuflichen Kreativen – bei einer der folgenden zuständigen Institutionen registrieren lassen:
– Ärztekammer: für niedergelassene Ärzte
– Anwaltskammer: für in Kanzleien tätige Juristen
– Handwerksrolle: für selbstständige Handwerker
– Gewerbeämter: für alle sonstigen gewerblich Tätigen
– Handelsregister: für Unternehmen, die nach dem Handelsrecht eingetragen werden müssen
Die Handelsregister werden von Amtsgerichten geführt. Für die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts ist nicht der Wohnsitz, sondern der Firmensitz maßgeblich. Eintragen lassen müssen sich beispielsweise auch Angehörige freier Berufe, die als Rechtsform eine GmbH gewählt haben. Alle im HR geführten Unternehmen benötigen eine Mitgliedschaft der Industrie und Handelskammer (IHK).
Versicherungen
Bei angehenden Unternehmern ist selbstständiges Handeln gefragt. Ihre private oder gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung müssen sie selbst bestreiten. Für Künstler und Publizisten übernimmt die Künstlersozialkasse (KSK) einen Prozentsatz der Beiträge. Je nach Beruf und Branche sind unterschiedliche Versicherungsarten empfehlenswert, zu denen auch Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit gehören.
Als Existenzgründer in Sachsen Fördermittel nutzen
Für sächsische Existenzgründer hält der Freistaat eine Reihe an Fördermitteln bereit. Im Rahmen spezieller Programme der sächsischen Aufbaubank und des Europäischen Sozialfonds sind finanzielle Unterstützung und Beratung erhältlich. FutureSAX, die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, hält zu diesem Thema wichtige Informationen bereit. Hier erfahren Gründer alles über die aktuellen Förderprogramme.
Ein Startschuss für innovative Ideen
Für Gründerinnen und Gründer mit einer innovativen Geschäftsidee hält der Freistaat Sachsen den InnoStartBonus bereit. Gefördert wird ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Währenddessen läuft eine Bezuschussung von 1.000 Euro pro Monat. Eltern mit Betreuungspflichten gegenüber ihrem Nachwuchs und Menschen mit Behinderung erhalten eine zusätzliche Unterstützung. Die Besonderheit: Der InnoStartBonus ist eine Beihilfe. Sie verschafft Gründern in der Anfangsphase finanzielle Freiräume. Nach Erhalt müssen die Gelder nicht zurückerstattet werden.
Gründungsfinanzierung durch die SAB
Ein infrage kommender Geldgeber für die Gründungsfinanzierung ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Sie unterstützt Existenzgründer mit speziellen Darlehen und Zuschüssen. Im Rahmen von Gründungsdarlehen vergibt die SAB Kredite mit langen Laufzeiten und günstigen Zinsen. Darüber hinaus sind Zuschüsse in Form von Gründungsboni erhältlich. Auch Beratungsdienstleistungen zur Beantwortung rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragen werden von der SAB bezuschusst.
Beteiligungen
Über Beteiligungen berät die Sächsische Beteiligungsgesellschaft (SGB). Sie reduzieren das finanzielle Risiko von Gründern durch Co-Investoren. Diese investieren in innovative und wachstumsstarke Unternehmen. Eine Rückzahlung der erhaltenen Gelder erfolgt nicht direkt. Stattdessen erhalten die Beteiligten im Falle eines Unternehmenserfolgs eine Rendite.
Sachsenkredit „Gründen und Wachsen“
Beim Sachsenkredit „Gründen und Wachsen“ handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen. Es federt die speziellen Bedürfnisse von Existenzgründern und jungen Unternehmen ab. Mit diesem Programm lassen sich Investitionen, Betriebsmittel oder auch Unternehmensnachfolgen finanzieren. Dabei werden Kredite bis zu zwei Millionen Euro gewährt. Ihre Laufzeit ist flexibel anpassbar. Im Gegensatz zu Zuschüssen muss der Sachsenkredit zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungsraten sind jedoch auf die individuellen finanziellen Möglichkeiten der Gründer abgestimmt. Das minimiert ihre finanzielle Belastung in der Zeit, in der sie mit den Kreditgeldern arbeiten.
ESF Plus Technologiegründungsstipendium
Auch vom Europäischen Sozialfond erhalten Gründer Starthilfen. Für technologieorientierte Gründerteams stellt der ESF Plus beispielsweise ein Technologiegründungsstipendium bereit. Er unterstützt hochinnovative Vorhaben während der Entwicklungsphase mit einer finanziellen Absicherung. Je Teammitglied wird ein monatliches Stipendium von bis zu 3.000 Euro für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gezahlt. Auch Sachkosten, wie die Anschaffung von Prototypen, sind über dieses Angebot förderbar. Die bewilligten Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden, was das Risiko für Gründer erheblich reduziert.
Kostengünstige, fachliche Tipps mit der ESF Plus Gründungsberatung
Der Europäische Sozialfond übernimmt einen Großteil der Ausgaben für die professionelle Begleitung angehender Unternehmer in der Vorbereitungsphase des Gründungsvorhabens. Bis zu 80 Prozent der Kosten für externe Beratungsdienstleistungen sind förderfähig. Die verbleibenden Forderungen trägt der Gründer selbst. Bei den Beratungen stehen rechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerliche Themen im Mittelpunkt. Der per Beihilfe beglichene Teil der hierfür anfallenden Gelder muss nicht zurückerstattet werden.
ESF Plus Gründungsinitiativen
Mit der Förderung von Gründungsinitiativen trägt der Europäische Sozialfond dazu bei, eine lebendige Gründerkultur in Sachsen zu etablieren. Die bereitgestellten Mittel fließen in Workshops, Netzwerke und Veranstaltungen. Da diese Finanzspritze an Organisationen und nicht an einzelne Gründer geht, entfällt eine direkte Rückzahlung.
ESF Plus Gründerprämie
Die motivierende Gründerprämie fördert neue Konzepte der Technologie, Wissenschaft und Digitalisierung. Mit einer Zuwendung von bis zu 25.000 Euro dürfen Gründer die Anfangsphase ihrer innovativen Vorhaben finanzieren. Voraussetzung sind die Vorlage eines tragfähigen Geschäftsplans und der Nachweis über erste Fortschritte bei der Umsetzung. Da es sich hierbei nicht um einen Kredit, sondern um eine Zulage handelt, ist eine Rückerstattung nicht notwendig.
Was muss zurückgezahlt werden, was nicht? – Ein Überblick
Programme wie der InnoStartBonus, das Technologiegründungsstipendium und die Gründerprämie basieren auf nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Diese finanziellen Unterstützungen sind nicht mit dem Risiko der Verschuldung verbunden. Darlehen wie der Sachsenkredit hingegen müssen zurückgezahlt werden, allerdings zu günstigen Konditionen. Auch Beteiligungen erfordern keine klassische Rückzahlung. Stattdessen profitieren Investoren von langfristigem Unternehmenserfolg.